HAFTPFLICHT GUTACHTEN

Haftpflichtgutachten

in München und Umgebung

Von einem Haftpflichtgutachten wird gesprochen, wenn sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt worden sind, bei dem Sie einen Schaden erlitten haben. In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche durch das Haftpflichtrecht aus dem Gesetz geltend machen.

„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. […]“ § 249 BGB“

Sie können Ihre rechte sogar bis zu 3 Jahren nach dem Unfallereignis geltend machen (§195 BGB), falls Sie das noch nicht wussten und bisher auf Schadenersatz verzichtet haben, sei es aus zeitlichen oder sonstigen Gründen.

Auf professionellster Art und Weise wird der Schaden den Sie am Fahrzeug erlitten haben kalkuliert und so dokumentiert und fertig gestellt, dass sogar ein Laie ganz genau verstehen kann welche Beschädigungen aufgetreten sind und wie mit Ihnen umzugehen ist.
Wir bieten keine Angriffsfläche gegen unsere Dokumentation. Wir arbeiten mit größter Sorgfalt und Genauigkeit, so dass Versicherungen niemals begründete oder berechtigte Vorwände finden werden, von uns kalkulierte Positionen rechtlich zu verändern.
Bitte beachten Sie infolgedessen, dass sie Ihre Rechte in Ihrem Namen mit einem Anwalt im Zweifelsfall einklagen müssen, denn wie erwähnt, versuchen Versicherungen unberechtigt Ihre Ansprüche zu entkräften, um derer Kosten zu senken. Jedoch erklären wir Ihnen jede Vorgehensweise und stehen Ihnen mit absolut zuverlässigen und kompetenten Anwälten immer zur Verfügung.

Kalkulation

Dokumentation

Schadenregulierung

Anwaltliche Unterstützung bei Bedarf

Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen

Weitere Leistungen

Beweissicherungs-Gutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder nach dem Eintreten eines Schadens an einem Fahrzeug …

Kurzgutachten

Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall aus Ihrer Sicht nur leicht beschädigt?

Wertgutachten

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