RAT-

GEBER NUTZUNGS AUSFALL

Nutzungsausfall

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurden und haben dadurch einen Schaden am Fahrzeug, haben Sie für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung Anspruch auf ein Leihfahrzeug. Alternativ besteht auch die Möglichkeit auf Ihr Recht zu besitzen und stattdessen können Sie sich den Nutzungsausfall auszahlen lassen. In beiden Fällen muss aber immer nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand. Der Ihnen zustehender Nutzungsausfall wird bemesse n an der Fahrzeugklasse und Alter Ihres verunfallten Fahrzeuges.

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Nutzungsausfalltabelle

Grundlage für die Berechnung ist die nachfolgende Tabelle „Nutzungsausfallentschädigung“ des Fahrzeugbewerters Schwacke. Diese listet exemplarisch Fahrzeugmodelle in elf Fahrzeug-Gruppen (A bis L) auf. Je nach Modell ergeben sich daraus unterschiedliche Tagessätze, von 23 Euro für einen Kleinstwagen wie dem Fiat Panda bis hin zu 175 Euro für Luxusmodelle wie Porsche 911. Fahrzeuge, die fünf Jahre und älter sind, werden um eine Gruppe zurückgestuft. Ab zehn Jahren stuft man zwei Gruppen zurück. Die Tabelle gilt als Richtwert. Sie können die mögliche Nutzungsausfallentschädigung der folgenden Tabelle – der Schwacke-Liste folgend – entnehmen:

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